Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt – Schutzkonzept 1. BV Bamberg
Uns liegt der Schutz unserer Mitglieder, vor allem der Kinder, sehr am Herzen.
Der Verein distanziert sich entschieden gegen jegliche Form von sexualisierter und körperlicher Gewalt. Für alle Mitglieder, insbesondere für alle Kinder, soll jedes Training, jede Veranstaltung und jeder ausgetragene sportliche Wettbewerb sowie jedes offizielle oder inoffizielle Treffen von Vereinsmitgliedern eine sichere Umgebung darstellen.
Zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt besitzt der Verein ein entwickeltes Schutzkonzept.
Dazu hat der Verein eine Ausschuss- und Trainerteam unabhängige Ansprechpartnerin bzw. Vertrauensperson ausgewählt.
Wir freuen uns diese verantwortungsvolle Aufgabe Frau Caroline Haupt zu übergeben, die ab sofort bei Fragen zur oder (Verdachts-)Fällen von sexualisierter Gewalt in jeglicher Form unter der E-Mail-Adresse erreicht werden kann. Selbstverständlich kann sich ebenso an den Vorstand oder an Mitglieder des Ausschusses gewendet werden.
Ein etwaiger Vorfall wird zwingend anonym behandelt und führt nach Prüfung des Vorfalls bei einem Vereinsmitglied als Täter umgehend zu dessen umgehend Ausschluss aus unserem Verein und aus allen Veranstaltungen und Wettkämpfen.
Die Vertrauensperson, sowie alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Erwachsenen legen zum Schutz der Kinder jährlich ein Führungszeugnis vor. Genaueres ist unserer Vereinssatzung zu entnehmen.
Um eine sichere Umgebung zu gewährleisten, gelten im Verein folgende Verhaltensregeln:
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
- Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
- Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
- Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
- Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nur einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen betreten.
- Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, werden idealerweise mit zwei Personen besetzt.
- Vereinsfahrten werden, falls möglich, von mindestens zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
- Einholen des Einverständnisses des Kindes bei Übungen mit Körperkontakt, Hilfestellungen, Trösten etc.
- Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, von dem ich auch nicht will, dass es mir angetan wird!“
Das bedeutet beim 1. BV Bamberg im konkreten Fall:
- Ruhe bewahren.
- Dem Kind/ Jugendlichen zuhören, Glauben schenken, es ermutigen.
- Eigene Gefühle klären.
- Aussagen und Situationen protokollieren.
- Verdachtsfall während der Freizeiten: Zeltlagerleitung informieren. Das Erzählte wird vertraulich behandelt.
- Kontakt zu der BV Bamberg – Vertrauensperson aufnehmen. Das Erzählte wird vertraulich behandelt: Caroline Haupt
- Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg fällen, beispielsweise durch eine Strafanzeige aus eigener Motivation. Das wäre weitere Gewalt. Verbindliche Absprachen mit Kindern bei Kontakten und über das weitere Vorgehen treffen.
- Keine Informationen an den Verdächtigen.
- Bei erheblichen Grenzverletzungen werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert.
- Gemeinsam wird professionelle Hilfe gesucht!